Flugreisen

Besonderheiten einer Flugreise

  • Abnahme des Sauerstoffdruckes, entsprechend einer Höhe von circa 2400 m
  • Starre Sitzposition
  • Bewegungsmangel
  • Trockene Luft
  • Fehlende ärztliche Hilfe

Darf ich fliegen?

Die Frage der Flugtauglichkeit stellt sich besonders für chronisch Kranke, Menschen nach Operationen und Schwangere.
Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen, Menschen mit einer koronaren Herzkrankheit und Personen mit Veränderungen an den Herzklappen oder einer Herzmuskelschwäche sollten vor einem Flug ärztlichen Rat einholen. Das gleiche gilt für Patienten mit einer stark verminderten Lungenfunktion (z.B. Lungenemphysem, Asthma).
Hochdruckpatienten mit gut eingestelltem Blutdruck dürfen fliegen, ebenso Träger von Herzschrittmachern. Die tägliche Medikation muss unbedingt auch vor und während der Flüge eingenommen werden (Notfallmedikamente, z.B. Nitrospray nicht vergessen!).

Erkrankungen der Venen

Thrombosegefährdete Personen müssen bei einem Langstreckenflug regelmäßig ihre Muskelpumpe im Unter- und Oberschenkel betätigen, am besten durch häufiges Aufstehen, Bewegung und gymnastische Übungen. Besprechen Sie den möglichen Einsatz von Kompressionsstrümpfen und/oder gerinnungshemmenden Medikamenten mit Ihrem Arzt. Details zur Reisethrombose finden Sie hier.

Flugreisen nach akuten Erkrankungen und Operationen

Die Flugtauglichkeit muss im Einzelfall entschieden werden. Als Richtlinien können folgende „Wartezeiten" bis zum Antritt eines Fluges gelten:

  • Operationen im Mittelohr- und Nasennebenhöhlenbereich - 10 Tage
  • Kleinere Bauch- und Brustkorboperationen (z.B. Appendektomie "Blinddarmentfernung") - 10 Tage
  • Größere chirurgische Eingriffe - bis 6 Monate
  • Eingriffe an den Herzkranzgefäßen und Bypass-Operation - mindestens 3 Wochen
  • Augenoperationen (z.B. Grauer Star) - 4 Wochen
  • Schwangerschaft
    Frauen mit einer komplikationslosen Schwangerschaft dürfen ohne Bedenken bis zum 7. Monat fliegen. Im 8. Monat ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass Komplikationen, insbesondere eine Frühgeburt, nicht zu erwarten sind. Im 9. Schwangerschaftsmonat dürfen Frauen nicht mehr fliegen.

Fragen Sie bei Ihrer Fluglinie nach eventuellen speziellen Vorschriften und nehmen Sie Ihren Mutter-Kind-Pass mit, um gegebenenfalls das „Alter" Ihrer Schwangerschaft zu dokumentieren.



Cancun, Mexico


Das Wichtigste auf längeren Flügen: Gymnastik und Bewegung!



Vulkanlandschaft auf Fogo, Kapverden